Elternmitwirkung in der Schule

 

„Die Erziehungsberechtigten wirken durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit“ heißt es in der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalens. Dieser Verfassungsauftrag ist sowohl als Anspruch zu verstehen, als auch als Einladung an die Eltern, sich für Ihre Kinder in der Schule zu engagieren.

 

Dieser Verfassungstext muss vor Ort an unserer Schule mit Leben gefüllt werden.

Sie haben Gestaltungs- und Mitsprachemöglichkeiten in der:

o Klassenpflegschaft
o Schulpflegschaft
o Schulkonferenz

 

Ein sehr positives Beispiel für eine gute kooperative Zusammenarbeit ist unser Schulgarten. Durch eine Elterninitiative wurde der Garten strukturell und inhaltlich neu angelegt und wird fortlaufend betreut.

Nutzen Sie die Möglichkeiten im Interesse Ihrer Kinder.

 

 

 

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Bericht_Elternabend "Facebook, Whats_App & Co.-Risiken_und_Chancen_im_Internet".pdf

 

Linkliste_Elternabend_Surfen-mit-SINN_2016.pdf